Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gegenstand
der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die
kreativen Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstigen Tätigkeiten
von Björn Musiol.
§1 Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Geschäftsbeziehungen zwischen Björn Musiol – freier Marketingberater,
nachfolgend "Auftragnehmer" genannt und den Auftraggebern, nachfolgend
"Auftraggeber" genannt.
§2 Auftragsvergabe
2.1 Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme eines Angebots oder
mit der Auftragsbestätigung gilt ein Auftrag als rechtsverbindlich
erteilt.
2.2 Abweichende
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen
dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie vom Auftragnehmer
schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Allgemeinen
Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Vertragspartners nicht
ausdrücklich widersprochen worden ist.
§3 Urheberrechte und Nutzungsrechte
3.1 Der Auftragnehmer arbeitet auf Grundlage von Dienst- oder
Werkverträgen. An den vom Auftragnehmer erstellten Konzepte werden
Nutzungsrechte nach individueller Vereinbarung übertragen. Soweit nichts
anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
3.2 Alle Werbemittel und Konzepte des Auftragnehmers unterliegen dem
Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten
auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht
erreicht ist.
3.3 Der
Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck
erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist,
wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe
der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung
über.
3.4 Vorschläge des
Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf
die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
§4 Vergütung
4.1 Werbemittel und Konzepte bilden zusammen mit der Einräumung von
Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind
Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen
sind.
4.2 Werden die
Werbemittel und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen
genutzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Differenz zwischen der
höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu
verlangen.
4.3 Die
Anfertigung von Werbemittel und Konzepten und sämtliche sonstigen
Tätigkeiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, sind
kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§5 Fälligkeit der Vergütung
5.1 Die Vergütung ist bei Lieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne
Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so
ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles
fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er
vom Auftragnehmer hohe finanzielle Vorleistungen (ab 1.500,- Euro), so
sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der
Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50
Prozent der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.
5.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung
notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers
zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer
entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für
Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der
Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen
Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss
ergeben. Dazu gehör insbesondere die Übernahme der Kosten.
5.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag
zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom
Auftraggeber zu erstatten.
§6 Eigentumsvorbehalt
6.1 An Werbemittel und Konzepten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
§7 Produktionsüberwachung, Belegmuster
7.1 Die Produktionsüberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
7.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem
Auftragnehmer 3 einwandfreie Belege unentgeltlich. Der Auftragnehmer ist
berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der
Eigenwerbung zu verwenden.
§8 Haftung, Abnahme
8.1 Der Auftragnehmer haftet für entstandene Schäden an ihm
überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit.
8.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen
sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für
seine Erfüllungsgehilfen nicht.
8.3 Der Auftragsnehmer gibt nur Empfehlungen. Allein der Auftraggeber
trifft die Entscheidung zur Umsetzung und übernimmt dafür die volle
Haftung.
8.4 Sofern der
Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die
jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit.
8.5 Der Auftragnehmer lässt vor der Veröffentlichung die Texte und alle
Inhalte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit
überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die
sachliche und formale Richtigkeit der Texte und alle Inhalte auf den
Auftraggeber über.
8.6
Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte und aller
Inhalte. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die
markenrechtliche Eintragsfähigkeit seiner Arbeiten.
8.7 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen
nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu
machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Übergabe der
Entwürfe an den Auftraggeber.
8.8 Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige
Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in
irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme
erklärt. Eine Nichtabnahme muss ausdrücklich und mit detaillierten
Gründen schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung erklärt
werden. Unwesentliche Abweichungen (z. B. in Zweifelsfällen der
Rechtschreibung) berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso
wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf
Auftraggeberseite nach der Auftragserteilung. Wenn innerhalb der
zweiwöchigen Reklamationsfrist Beanstandungen eingehen, hat der
Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung
zu geben.
§9 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht
der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Werbemittel
Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält
den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine
angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon
unberührt.
9.3 Der
Auftraggeber versichert, dass er zu Verwendung aller dem Auftragnehmer
übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen
urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser
Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der
Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§10 Datenschutz
10.1 Der Auftragnehmer versichert die Beachtung der Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes unter Anerkennung einschlägiger Rechtsnormen
bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten
der Auftraggeber.
10.2
Der Auftragnehmer erhebt und speichert ausschließlich Daten, die zur
Erbringung einer Dienstleistung unbedingt erforderlich sind.
10.3 Persönliche Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt
und nur an Dritte in dem Fall weitergegeben, wenn dies zum Zweck der
Vertragsabwicklung zwingend erforderlich ist.
10.4 Der Auftragnehmer erhält die Berechtigung, dem Auftraggeber auf
postalischem Weg oder an deren bekannte E-Mail-Adresse Unterlagen
zuzusenden. Diese können jederzeit durch entsprechende schriftliche
Mitteilung oder per E-Mail an den Auftragnehmer abbestellt werden.
10.5 Um eine einwandfreie und lückenlose Auftragsbearbeitung zu
gewährleisten, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass
die von ihm bei Registrierung oder Inanspruchnahme der Dienstleistungen
an den Auftragnehmer übermittelten Daten genutzt und auf einen
dauerhaften Datenträger gespeichert werden.
§11 Schlussbestimmungen
11.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
11.2 Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers.
11.3 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.