Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die kreativen Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstigen Tätigkeiten von Björn Musiol.


§1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Björn Musiol – freier Marketingberater, nachfolgend "Auftragnehmer" genannt und den Auftraggebern, nachfolgend "Auftraggeber" genannt.


§2 Auftragsvergabe

2.1 Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme eines Angebots oder mit der Auftragsbestätigung gilt ein Auftrag als rechtsverbindlich erteilt.

2.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Allgemeinen Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.


§3 Urheberrechte und Nutzungsrechte

3.1 Der Auftragnehmer arbeitet auf Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen. An den vom Auftragnehmer erstellten Konzepte werden Nutzungsrechte nach individueller Vereinbarung übertragen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

3.2 Alle Werbemittel und Konzepte des Auftragnehmers unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

3.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.


§4 Vergütung

4.1 Werbemittel und Konzepte bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

4.2 Werden die Werbemittel und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

4.3 Die Anfertigung von Werbemittel und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.


§5 Fälligkeit der Vergütung

5.1 Die Vergütung ist bei Lieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Auftragnehmer hohe finanzielle Vorleistungen (ab 1.500,- Euro), so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 Prozent der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.

5.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer entsprechende Vollmacht zu erteilen.

5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehör insbesondere die Übernahme der Kosten.

5.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.


§6 Eigentumsvorbehalt

6.1 An Werbemittel und Konzepten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

6.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.


§7 Produktionsüberwachung, Belegmuster 7.1 Die Produktionsüberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

7.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer 3 einwandfreie Belege unentgeltlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.


§8 Haftung, Abnahme

8.1 Der Auftragnehmer haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

8.3 Der Auftragsnehmer gibt nur Empfehlungen. Allein der Auftraggeber trifft die Entscheidung zur Umsetzung und übernimmt dafür die volle Haftung.

8.4 Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.5 Der Auftragnehmer lässt vor der Veröffentlichung die Texte und alle Inhalte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte und alle Inhalte auf den Auftraggeber über.

8.6 Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte und aller Inhalte. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragsfähigkeit seiner Arbeiten.

8.7 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Übergabe der Entwürfe an den Auftraggeber.

8.8 Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Eine Nichtabnahme muss ausdrücklich und mit detaillierten Gründen schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung erklärt werden. Unwesentliche Abweichungen (z. B. in Zweifelsfällen der Rechtschreibung) berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach der Auftragserteilung. Wenn innerhalb der zweiwöchigen Reklamationsfrist Beanstandungen eingehen, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu geben.


§9 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Werbemittel Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zu Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.


§10 Datenschutz

10.1 Der Auftragnehmer versichert die Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes unter Anerkennung einschlägiger Rechtsnormen bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Auftraggeber.

10.2 Der Auftragnehmer erhebt und speichert ausschließlich Daten, die zur Erbringung einer Dienstleistung unbedingt erforderlich sind.

10.3 Persönliche Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt und nur an Dritte in dem Fall weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsabwicklung zwingend erforderlich ist.

10.4 Der Auftragnehmer erhält die Berechtigung, dem Auftraggeber auf postalischem Weg oder an deren bekannte E-Mail-Adresse Unterlagen zuzusenden. Diese können jederzeit durch entsprechende schriftliche Mitteilung oder per E-Mail an den Auftragnehmer abbestellt werden.

10.5 Um eine einwandfreie und lückenlose Auftragsbearbeitung zu gewährleisten, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die von ihm bei Registrierung oder Inanspruchnahme der Dienstleistungen an den Auftragnehmer übermittelten Daten genutzt und auf einen dauerhaften Datenträger gespeichert werden.


§11 Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

11.2 Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers.

11.3 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.